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BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57 |
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Rechtsmittel
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- RG, 29.11.1927 - (VII) VI 357/27
Besitz. ; Schadensersatz.
Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57
Was der Kläger mit dieser Ware im Falle der Besitzerlangung gemacht hätte, ging die Beklagte nichts an (vgl. RGZ 103, 40 [42]; 119, 152 [155]). - RG, 16.09.1918 - VI 163/18
Geltendmachung des Einwands des Selbstverschuldens gegen Ansprüchen des …
Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57
Der Kläger hatte daher in diesem Falle einen Anspruch auf Lieferung gleichwertiger Gattungs- und Handelsware, solange deren Beschaffung der Beklagten möglich war (RGZ 93, 281 [284]; 106, 86; RG JW 1925, 476 und JW 1926, 1541). - BGH, 31.01.1956 - I ZR 83/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 14. Januar 1955 - I ZR 83/55 - das Berufungsurteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ein Wertersatzanspruch von 7.748 DM nebst Zinsen abgewiesen worden ist, und in diesem Umfang die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. - RG, 19.12.1922 - II 56/22
Ansprüche aus Vergleich; Schadensersatz.
Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57
Der Kläger hatte daher in diesem Falle einen Anspruch auf Lieferung gleichwertiger Gattungs- und Handelsware, solange deren Beschaffung der Beklagten möglich war (RGZ 93, 281 [284]; 106, 86; RG JW 1925, 476 und JW 1926, 1541). - RG, 18.10.1921 - III 91/21
Konkrete Schadensberechnung
Auszug aus BGH, 09.05.1958 - VI ZR 126/57
Was der Kläger mit dieser Ware im Falle der Besitzerlangung gemacht hätte, ging die Beklagte nichts an (vgl. RGZ 103, 40 [42]; 119, 152 [155]).